Öffnungszeiten
Dienstags und donnerstags
9.00 bis 11.00
und
14.00-15.30 Uhr
sowie nach Absprache

Anderland

Aufgabenkreise

Wie bereits erwähnt, soll den Betroffenen nur in den Lebensbereichen Hilfestellung gegeben werden, die sie nicht allein bewältigen können. Aufgabenkreise sind u.a.: Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitssorge, Behördenangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung, Unterbringung - und unterbringungsähnliche Maßnahmen, Geltendmachung von Ansprüchen auf Sozialhilfe, Altersversorgung etc.

Diese Aufgabenkreise können entweder separat oder in Kombination eingerichtet werden. Der Betreuer darf dann nur in den Bereichen tätig werden, für die er bestellt ist.