Öffnungszeiten
Dienstags und donnerstags
9.00 bis 11.00
und
14.00-15.30 Uhr
sowie nach Absprache

Anderland

Willkommen auf der Homepage des Betreuungsvereins Anderland e.V. in Winsen/Luhe

Der Betreuungsverein hat die Aufgabe, gesetzliche Betreuungen gem. § 1814 BGB zu führen. Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen für die rechtliche Betreuung.

Dort heißt es: Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann.

Eine gesetzliche Betreuung bedeutet keine Entmündigung. Die Betroffenen bleiben weiterhin geschäftsfähig.

Weiter hat der Betreuungsverein die Aufgabe, ehrenamtliche Betreuer zu werben und sie bei ihrer Arbeit zu beraten und zu unterstützen.

Terminvergabe! Termine zum Thema Vorsorgevollmachten, Betreuungs-und Patientenverfügung vergeben wir unter der Telefonnummer 04171/6 44 44.